Notarielle Archive

Die Notariatsarchive bilden innerhalb des Staatsarchivs das eigentliche Scharnier zwischen den Akten der öffentlichen Archive (z.B. sind die Prozesse der alten Magistrate sehr reich an Notariatsakten) und den Privatarchiven (ein großer Teil der Dokumentation der Adelsarchive besteht aus Notariatsakten).

Die meisten notariellen Protokolle – die aus diplomatischer Sicht zu den dichtesten Dokumenten gehören – haben einen Promiskuitätscharakter: Innerhalb einer engen Zeitspanne (in der Regel das Jahr) erscheint eine große Vielfalt von Vertragsformen. Die meisten Dokumente beziehen sich auf wirtschaftliche und rechtliche Verpflichtungen (Vollmachten, Käufe, Pachtverträge, Konzessionen usw.), aber es gibt auch viele Dokumente, die die familiären Beziehungen betreffen: Emanzipation der Kinder, Heiratsverträge, Schenkungen und Testamente (oft in Sonderbänden). Die Bedeutung dieser besonderen Art von Dokumentation für die genealogische und familiengeschichtliche Forschung ist sehr groß. In jeder notariellen Urkunde finden sich nämlich genaue genealogische Angaben für mindestens zwei verschiedene Generationen: für die Person, auf die sich die Urkunde bezieht, und für den Vater dieser Person.

Von weitaus größerer genealogischer Bedeutung ist jedoch das Testament: eine Urkunde, in der sehr oft genaue Hinweise auf drei, manchmal vier aufeinander folgende Generationen zu finden sind.

In der Zeit zwischen den mittleren Jahrzehnten des 16. und dem Ende des 18. Jahrhunderts wurden in Italien drei verschiedene Strategien zur Aufbewahrung notarieller Dokumente entwickelt. Die erste bestand in der Einrichtung großer Konzentrationsarchive, die in den kleinen Staaten Norditaliens (Lucca, Siena und Florenz, Genua, Venedig, Padua) geschaffen wurden, um das gesamte von den Notaren erstellte Material privater Natur zu sammeln. Die zweite Maßnahme, die vor allem im Kirchenstaat durchgeführt wurde, führte zur Schaffung von Schutzstrukturen in praktisch allen Gemeinden. Die dritte Strategie schließlich, die dem französischen Modell entsprach und insbesondere im Königreich Sardinien und im Königreich beider Sizilien umgesetzt wurde, konzentrierte sich auf das Notariatsstudium und damit auf die Übergabe von Urkunden von Notar zu Notar.

In der napoleonischen Ära wurden das Notariat und die Notariatsarchive auf der italienischen Halbinsel mit der Einführung französischer Vorschriften reorganisiert: mit dem Gesetz vom 25. Venti des Jahres XI (16. März 1803) und mit der Verordnung über das Notariat im napoleonischen Königreich Italien vom 16. Juni 1806.

Die Zersplitterung der Rechtsvorschriften in der Zeit vor der Vereinigung wurde 1875 durch das erste italienische Notariatsgesetz vom 25. Juli 1875 beendet, das sich im Wesentlichen an die Gesetzgebung vor der Vereinigung anlehnte, auch in Bezug auf das Berufsausbildungsprofil. Diesem Gesetz sollte 1879 ein Änderungsgesetz und dann ein Sammlungsgesetz folgen, das bis zum Gesetz von 1913 in Kraft bleiben sollte.

Durch das Konsolidierungsgesetz vom 25. Mai 1879, Nr. 4900 waren die Insinuationsämter (jetzt Standesämter) verpflichtet, notarielle Urkunden an das Notariatsarchiv des jeweiligen Bezirks abzuliefern. Es sah auch die Möglichkeit von Nebenarchiven in anderen Städten des Distrikts vor. Diese Archive wurden durch Art. 9 des Königlichen Erlasses vom 31. Dezember 1923, Nr. 3138 und durfte „nur für Vorgänge im Zusammenhang mit den dort bereits hinterlegten Akten“ tätig werden. Daher erhalten diese Archive, soweit sie noch existieren, derzeit keine neuen Urkunden mehr und bewahren nur noch die nach der Hundertjahrfeier auf.

Anlässlich des zweiten vereinheitlichten Notariatsgesetzes vom 16. Februar 1913, Nr. 89 wurde das Problem der Bewahrung der alten notariellen Protokolle erneut aufgegriffen und in Art. 96, dass in jeder Gemeinde mit Gerichtssitz ein Bezirksnotararchiv eingerichtet wird. Die beiden beteiligten Ministerien, das Innen- und das Justizministerium, erhielten außerdem die Befugnis, Vereinbarungen über die Aufbewahrung von Dokumenten aus der Zeit vor 50 Jahren im Staatsarchiv zu treffen. Was eine einfache Option war, wurde mit dem Gesetz vom 22. Dezember 1939, Nr. 2006, die in Artikel 11 die Zusammenführung der notariellen Urkunden von Notaren, die ihre berufliche Tätigkeit vor dem 1. Januar 1800 eingestellt haben, im Staatsarchiv vorsieht.

Eine weitere wichtige Änderung kam mit dem Gesetz Nr. 17. Mai 1952. 629 über die „Neuordnung der Notariatsarchive“, in dem die Abhängigkeit der Notariatsarchive vom Ministerium für Gnade und Justiz bekräftigt und für die Ablieferung der Protokolle an die staatlichen Archive eine nicht mehr feste, d. h. an ein bestimmtes Datum gebundene, sondern bewegliche Frist von hundert Jahren festgelegt wurde. Diese Regel wurde später durch das Archivgesetz von 1963 (Präsidialerlass 1409 vom 30. September 1963) bestätigt.

Die Notariatsakten der letzten hundert Jahre werden in den Bezirksnotariatsarchiven aufbewahrt, deren Bezirke sich mit den Bezirken des Berufungsgerichts decken.