Schutz von personenbezogenen Daten

Alle im Ahnen-Portal veröffentlichten Dokumente sind frei zugänglich. Das italienische Recht regelt einerseits die Einsichtnahme in Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, und andererseits deren Verbreitung gesondert und verbietet die Veröffentlichung personenbezogener Daten, die sich in Archivdokumenten befinden, in einer Weise, die die Würde der Betroffenen verletzt.

Il Codice dei beni culturali e del paesaggio (d. lgs. 42/2004, art. 122) regelt die Auffindbarkeit von Archivdokumenten und schreibt vor, dass Dokumente, die bestimmte Kategorien personenbezogener Daten enthalten, 40 oder 70 Jahre lang von der freien Einsichtnahme ausgeschlossen sind (am längsten geschützt sind Daten, die Aufschluss über die Gesundheit, das Sexualleben oder vertrauliche Familienbeziehungen geben). Darüber hinaus ist dieCodice in materia di protezione dei dati personali (d.lgs. 196/2003, art. 93) erlaubt erst nach 100 Jahren die Offenlegung von Dokumenten, „die die Mutter identifizierbar machen, wenn sie erklärt hat, dass sie nicht genannt werden möchte“.

Stattdessen wird die Regole deontologiche per il trattamento a fini di archiviazione nel pubblico interesse o per scopi di ricerca storica (all. A.2 al d. lgs. 196/2003) die Regeln für die Weitergabe personenbezogener Daten in Archivdokumenten vorschreiben (siehe insbesondere Artikel 11). Diese Regeln müssen nicht nur beim Umgang mit neueren Dokumenten, sondern auch bei der Verwendung von Dokumenten aus dem Ahnenportal beachtet werden. Die deontologischen Regeln besagen unter anderem, dass der Nutzer personenbezogene Daten weitergeben darf, wenn sie für die Forschung relevant und unerlässlich sind und die Würde und Vertraulichkeit von Personen nicht verletzen. (art. 11, c. 4).