FAQ

Für eine Anfrage beim Amt für demographische Dienste/Standesamt braucht es einerseits eine Zeitangabe (Jahr) und anderseits den Herkunftsort der Familie. Wenn keine anderen Anhaltspunkte vorliegen, empfiehlt es sich, herauszufinden, in welchen Gemeinden ein bestimmter Familienname verbreitet ist, indem man die Datenbanken mit Namen aus Personenstandsregistern durchsucht, die im Abschnitt „Suche mit Namen“ abgefragt werden können, oder indem man in anderen Datenbanken sucht. wie zum Beispiel:

Family Search. Wenn man die Gemeinden identifiziert hat, wo der gesuchte Familienname häufig vorkommt, kann man die Suche auf unserer Website starten oder die Ämter der Gemeinden direkt anschreiben.

Für weitere Informationen über Suchmöglichkeiten, verweisen wir auf die Seite “Werkzeuge” unserer Website.

Die Standesämter wurden in vielen Regionen Italiens im Jahre 1806 eingeführt, zusammen mit dem napoleonischen Zivilrecht; mit Gültigkeit bis 1815.

Für das damalige Königreich beider Sizilien (Regno delle due Sicilie), das mehr oder weniger dem heutigen kontinentalen Süditalien entspricht, und für die Fürstentümer Modena und Reggio, ist das Einführungsjahr 1809; in Sizilien hingegen das Jahr 1820.

m Grossfürstentum Toskana wurde zur Zeit der Restauration ein gemischtes System eingeführt: am 18. Juni 1817 wurde ein Zivilstandsamt eingeführt, das direkt vom zentralen Sektretariat des Königlichen Rechts (Regio Diritto) abhängig war, mit der Aufgabe die Priester und Kanzler zu überwachen in Bezug auf das Ausstellen von Dokumenten innerhalb des Grossfürstentum. Das gleiche gilt auch für das Reich von Sardinien ab dem Jahr 1837 mit der Einführung des “Regolamento per la tenuta dei registri destinati ad accertare lo stato civile” (Reglement für die Haltung der Zivilstandsregister), vgl. Patentbrief vom 20. Juni.

Nur ab 1866 wurden die Zivilstandsbehörden (uffici di stato civile) einheitlich in (fast) ganz Italien eingeführt.

Ausgenommen sind die Regionen, die nach der Vereinigung Italiens im 1866, ins Reich aufgenommen wurden: die Region Latium (Lazio) und die Stadt Rom ab 1870, Venetien und Friaul (ausgenommen die österreichischen Regionen) ab 1871, Trient und Südtirol ab 1918 (nach Ende des Ersten Weltkrieges).

Ziel der von der Generaldirektion der Archive (DGA) gegründeten und von ICAR umgesetzten Ahnen-Portal war von Anfang an, die enorme Datenvielfalt der Register der Standesämter der Staatsarchive übers Netz allen zugänglich zu machen.

Die Standesamtregister, die dank einer Konvention des 2011 mit FamilySearch digitaliesiert und online publiziert werden, sind meist nicht diejenige, die in den Geminden aufbewahrt sind, sondern in den Beständen der Staatsarchive, wo sich eine Zweit-Kopie der Standesamtregister befindet. Diese Zweitkopien befinden sich in den jeweiligen Staatsarchiven in den Beständen der Gerichte, denen die Gemeinden eine Kopie ihrer Standesamtregister hinterlegen müssen.

Nach einer gesetzlich vorgschriebenen Zeit müssen auch die Gerichte ihre Akten und Register dem jeweiligen Staatsarchiv abgeben und so gelangen die Standesamtregister ins Staatsarchiv. Ab dem Jahr 2001 wurde die Kontrollfunktion über die Standesämter der Präfekturen übertragen, bei denen von da an auch die Zweitkopien der Register der Standesämter hinterlegt werden müssen.

Auf der Seite Erkunde die Archive kann man sich über das Ausmass der Bestände der Standesamtregister informieren.

In diesem Fall ist es angebracht, auf der Seite “Durchsuche die Archive” nachzuschauen, was über die Zusammensetzung der Archiv-Bestände der ausgwählten Gemeinde steht (Menge und Daten der Register).

Wenn das Institut die Dokumentation für diese Jahre aufbewahrt, aber noch nicht im Abschnitt Register durchsuchen“ vorhanden ist, ist es wahrscheinlich, dass die Register digitalisiert oder veröffentlicht werden.

Sollte das identifizierte Staatsarchiv die gesuchten Register/Dokumente nicht besitzen, müssen sie sich direkt an die Gemeinden wenden.

In diesem Fall ist es angebracht, auf der Seite “Durchsuche die Archive” und schauen sie nach, ob die gewünschten Register im Staatsarchiv der gesuchten Zone auch wirklich vorhanden sind.

Wenn das Institut die Dokumentation für diese Jahre aufbewahrt, aber noch nicht im Abschnitt „Register durchsuchen“ vorhanden ist, ist es wahrscheinlich, dass die Register digitalisiert oder veröffentlicht werden.

Sollte das identifizierte Staatsarchiv die gesuchten Register/Dokumente nicht besitzen, müssen sie sich direkt an die Gemeinden wenden.

In diesem Falle schreiben sie bitte per Formular “Kontakte”, beschreiben sie ihre Beobachtung, damit wir unsere Daten überprüfen und eventuell berichtigen können.

Viele der aufbewahrten Register weisen Lücken auf, die aber im Normalfall signalisiert werden.

In diesem Fall müssen sie direkt die Staatsarchive kontaktieren und ihre Beobachtung mitteilen (für die Kontaktdaten, siehe “Durchsuche die Archive”).

Um am Ahnen-Portal teilzunehmen reicht es, über einen mit Internet vernetzten Rechner und ein wenig Zeit zu verfügen; eine gewisse Neugier für ältere Schriften gehört auch dazu.

Sie können dann ein italienisches Family-Search-Projekt aussuchen, das sie anspricht; einige davon werden direkt vom Personal der Staatsarchive durchgeführt.

Um indizieren zu können, müssen sie ein kostenloses Konto erstellen.

Als erstes muss nachgeschaut werden, ob Family Search Projekte in ihrer Wohngemeinde am laufen hat.

Ist das der Fall, so kann die Indizierung begonnen werden, indem man ”Beginne” anklickt.

Mit Family Search ist das ein einfaches Vorgehen, auch von zuhause aus und mit absolut flexiblen Zeiten, die sie selbst bestimmen können.

Um indizieren zu können, müssen sie ein kostenloses Konto erstellen.

Um eine beglaubigte Kopie eines Dokumentes, das sie im Portal gefunden haben, zu bestellen, müssen sie das jeweilige Staatsarchiv, wo das Original aufbewahrt ist, anschreiben; die Kontaktdaten finden sie auf der Seite Durchsuche die Archive.

Die beglaubigten Kopien, auch “dem Original konformen Kopien” genannt, sind Kopien, deren Authentizität von einer Amtsperson beglaubigt wird (siehe Art. 18 des DPR 445/2000).

Es ist darauf hinzuweisen, dass für die beglaubigten Kopien administrativen Dokumente eine Bezahlung mittels einer Stempelmarke (marca da bollo) vorgesehen ist, ausser es wäre anders vorgesehen (aber in diesem Falle muss der genaue Grund/Norm angegeben werden). Die Fälle, wo Kopien ohne Stempelgebühren erlaubt sind, sind in der Tabelle B) des DPR 26. Oktober 1971, Nr. 642 aufgelistet.

Um ein Bild zu publizieren, das sich auf dem Portal befindet, muss man mit dem Staatsarchiv, das das Dokument verwahrt, Kontakt aufnehmen und es dort mitteilen.

Für genauere Angaben, informiere man sich über das Portal der jeweiligen Staatsarchiv.

ollte das Portal ihnen bei ihrer Ahnenforschung nützlich gewesen sein und es ihnen ermöglicht haben, neue Erkentnisse über die von ihnen gesuchten Personen zu erlangen, dann können sie ihre Texte und die dazu gehörigen Fotos auf einer spezifischen Untersektion des Portals (Familiengeschichten) gerne publizieren, um ihre Errungenschaften auch anderen zugänglich zu machen.