Anfragen von Zertifikaten

Die identifizierten und ev. heruntergeladenen Dokumente unserer Website haben keinen Rechtswert: sie erfüllen weder rechtliche noch administrative Voraussetzungen. Das gilt primär für die Dokumente, die für Einbürgerungsanträge von Nachfahren von ehemaligen Emigranten erforderlich sind.

Aus dem Gesetz vom 13. Juni 1921, Nr. 555, 555 geht hervor, dass Kinder, die im Ausland geboren werden und von einem italienischen Vater abstammen, Recht auf die italienische Staatsbürgerschaft haben. Mit dem Übergang zur Italiensichen Republik (1948) und der Inkrafttretung der neuen Gesetzgebung und nach dem Urteil Nr. 30/1983 des Verfassungsgerichtes, ist obengenanntes Recht auch auf die Frauen (Mütter) übertragen worden. Die italienischen Emigranten/innen, wie auch ihre Nachfahren, können demnach das Recht auf Staatsbürgerschaft iure sanguinis anfordern (Gesetz 5. Februar 1992 Nr. 91) 91; die Liste der zu einreichenden Dokumente ist im Rundschreiben K28.1 des 8. Aprils 1991 des it.
Innenministerium enthalten; eines der zu einreichenden Dokumente ist der Auszug aus dem Geburten- oder Eheregister des Vorfahren. Für weiter Informationen über die aktuelle Gesetzeslage verweisen wir auf die Website des Innenministeriums oder anderer territorialen Ämter.

Um eine beglaubigte Kopie eines Dokumentes der Website „Antenati“ zu erhalten, muss man sich an das Staatsarchiv wenden, wo sich die originalen Dokumente befinden.

ie beglaubigten Kopien, auch „dem Original konformen Kopien“ genannt, sind Kopien, von denen ein dafür berechtigter Amtsträger unter seiner Verantwortung bestätigt, dass sie dem Original konform seien (vgl. Art. 18 DPR 445/2000). Solche Kopien unterstehen der Zahlungspflicht anhand der Anbringung einer Stempelmarke (marca da bollo), ausser sie gehörten bestimmter, von der Zahlungspflicht ausgenommenen, Anfragen an (solche Fälle müssen ausdrücklich signalisiert werden). Weitere Angaben dazu, sind in der Tabelle Anhang B des DPR 26 Okt. 1972 642 Nr. 642 zu finden.

Für jede weitere Information verweisen mir auf die Sektion Gesetzgebung.

Man beachte, dass die anagrafische Dokumentation von den Gemeinden aufbewahrt wird; Aus diesem Grund ist es notwendig, sich direkt an sie zu wenden, um Informationen und Zertifikate anzufordern: Adressen und Kontakte sind auf dem Portal der Associazione Nazionale die Comuni d’italia (ANCI) oder auf Comuni-italiani.it zu finden; von Nutzen sind auch die Informationen der Wikipedia-Seite Comuni d‘Italia.

Wichtig ist auch die Website Anagrafe Nazionale della Popolazione Residente (ANPR), wo alle Gemeinden Italiens beschrieben sind.

Hinweise für die Bestellung von Kopien von Militärmatrikelblätter

– Die Daten des Materials, das bereits an das zuständige Staatsarchiv gezahlt wurde, finden Sie in der Rubrik „Archive erkunden“, an die Sie sich wenden können, um Kopien zu erhalten.
Für alle noch nicht an das zuständige Staatsarchiv gezahlten Meldeblätter wenden Sie sich bitte an:

  • für die Dokumente der Armee wende man sich an die Dokumentationszentren (früher Militärdistrikte), sowohl für die Soldaten, wie für die Unteroffiziere und Offiziere;
  • für die Marine wende man sich an PERSOMIL (Direzione generale per il personale militare), 11. Division, in Viale dell’Esercito 186, 00143 Rom – Tel. +39 06 5170 50153 (Soldaten, Unteroffiziere, Offiziere);
  • für die Piloten wende man sich an PERSOMIL (Direzione generale per il personale militare), 12. Division in Viale dell’Esercito 186, 00143 Rom – Tel. +39 06 5170 50865 (Unteroffiziere, Offiziere); für die Soldaten ans „Deposito matricolare“ in piazza Gurriero Gonzaga 17, 05018 Orvieto, tel +39 0763 342811/23;
  • für die Carabinieri an die jeweiligen Dokumentationszentralen, sowohl für die Soldaten, wie für die Unteroffiziere und die Offiziere, oder auch ans Generalkommando für die Dokumentation der letzten Jahre.