Information zur Verwendung des Ahnen-Portal

Ahnen – Archiv für die anagraphische Forschung

Über den Benutzerbereich können Sie Bilder der auf dem Ahnen-Portal veröffentlichten Dokumente herunterladen.

Die Verwendung von heruntergeladenen Bildern ist nur gestattet:

Für Studien und Forschungszwecke:

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzbuches über das kulturelle Erbe können Reproduktionen von Dokumenten, die im Ahnen-Portal – das Archiv für die anagraphische Forschung – veröffentlicht werden, kostenlos für den persönlichen Gebrauch oder für Studien- und Forschungszwecke verwendet werden, sofern sie nicht auf Gewinn ausgerichtet sind (Artikel 108 Absatz 3). Sie können auch – wiederum auf nichtkommerzieller Basis – für den persönlichen Gebrauch (z. B. Veröffentlichung auf persönlichen sozialen Profilen), für Studien (Forschungstätigkeiten) und für die freie Meinungsäußerung und den kreativen Ausdruck verbreitet und offengelegt werden.

Für administrative Zwecke:

Die im Portal identifizierten und möglicherweise erworbenen Dokumente haben keinen rechtlichen Wert und können nicht für rechtliche und administrative Zwecke verwendet werden, insbesondere nicht für Staatsbürgerschaftsanträge von Nachkommen italienischer Auswanderer. Um eine authentische Kopie der im Ahnen-Portal gefundenen Dokumente zu erhalten, müssen Sie sich an die Staatsarchive wenden, die die Originaldokumente aufbewahren. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Registerdokumente von den Gemeinden aufbewahrt werden: Aus diesem Grund ist es notwendig, Informationen und Bescheinigungen direkt bei den Gemeinden zu beantragen.

Für redaktionelle Zwecke:

Um ein Bild eines Dokuments auf dem Portal veröffentlichen zu können, muss das Staatsarchiv, das das/die identifizierte(n) Dokument(e) besitzt, benachrichtigt werden. Das Staatsarchiv kann die Genehmigung zur Veröffentlichung erteilen, und die Reproduktionen müssen den Vermerk „Mit Genehmigung des Kulturministeriums“ und den Hinweis auf die oben genannte Veröffentlichung des Staatsarchivs, in dem die Dokumentation aufbewahrt wird, tragen (Antragsformulare sind auf den Websites der einzelnen Institute zu finden).

In den folgenden Fällen wird die Genehmigung gebührenfrei erteilt:

  • Veröffentlichungen mit einer Auflage von weniger als 2.000 Exemplaren und einem Verkaufspreis von weniger als 70 €;
  • Periodische Veröffentlichungen wissenschaftlicher Natur;
  • online für wissenschaftliche und pädagogische Zwecke, ohne Werbung oder kommerzielle Anzeigen und ohne kostenpflichtigen Zugang.

In anderen Fällen sieht die geltende Gesetzgebung (Ministerialerlass 161 vom 11/04/2023) die Zahlung von Veröffentlichungsgebühren durch den Antragsteller vor (zur Information: https://www.beniculturali.it/comunicato/dm-161-11042023).

Für die Modalitäten der Reproduktion und der Bezahlung wenden Sie sich bitte an das zuständige Staatsarchiv.